Für die Herstellergarantie gilt das gleiche wie beim Eigenimport: Stammt das Fahrzeug aus einem EU-Land, sind alle Vertragswerkstätten zu Garantieleistungen verpflichtet, wenn der Kunde im Besitz einer Garantieurkunde und eines Serviceheftes mit den oben erwähnten Vermerken des ausländischen Vertragshändlers ist.