Bei uns wird Ihr Fahrzeug 1a gewartet. Dabei halten wir uns an die Herstellervorgaben, so dass alle Garantien erhalten bleiben. Die EU-Kommission hat sich Ende Mai 2010 der neuen Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für den europäischen Kfz-Sektor angenommen und darin bekräftigt, dass die Garantiebedingungen der Fahrzeughersteller nicht bestimmen dürfen, Inspektionen nur in der Markenwerkstatt durchführen zu lassen.