Neues Jahr, neue Regeln!

2016 hält wieder einiges für Autofahrer bereit.

Darunter fallen auch Änderungen bei TÜV, Steuern, Maut, Plaketten, und Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Nachfolgend die wichtigsten Änderungen.

HU-Plakette

Zum Jahreswechsel 2016/2017 verliert die gelbe HU-Plakette ihre Gültigkeit.
Halter entsprechender Fahrzeuge sollten daran denken, einen Prüftermin zu vereinbaren.
Denn wer die Plakettengültigkeit um mehr als zwei Monate überzieht, muss mit einer vertieften Hauptuntersuchung und mit höheren Kosten rechnen.
Außerdem können eine Verwarnung oder ein Bußgeld drohen.

Nach zwei Monaten sind es 15 Euro, nach vier Monaten 25 Euro.
Wer sich um acht Monate verspätet, zahlt 60 Euro und erhält außerdem einen Punkt in Flensburg.
Zusätzlich kann es bei einem Unfall „ Ärger„ mit der Versicherung geben.
Änderungen gibt es auch bei den Versicherungsbeiträgen.

Wie jedes Jahr teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum Wechsel auf 2016 Typ- und Regionalklassen neu ein. Für einige Fahrzeughalter wird die Prämie dann höher, bei anderen sinkt sie. Die Typklassen spiegeln die Schaden- und Unfallbilanzen eines jeden in Deutschland zugelassenen Automodells wider. Zur Berechnung werden die Fahrzeugschäden und die dadurch verursachten Reparaturkosten der letzten drei Jahre betrachtet. Analog dazu werden die Regionalklassen festgelegt – statt dem Fahrzeugmodell dient hier der Hauptwohnsitz der Fahrzeughalter als Bezugspunkt für Schadenhäufigkeit und Höhe.

Autos und Motorräder müssen leiser werden

Ab Juli 2016 dürfen speziell eingebaute Abgasanlagen bei Pkw – zum Beispiel ein Klappenauspuff – die Lautstärke serienmäßig eingebauter Auspuffe nicht mehr übersteigen. Ausschlaggebend hierfür ist die neu in Kraft tretende Verordnung 540/2014. Ab dem 1. Juli 2016 gilt der Grenzwert von 72 Dezibel, vier Jahre später 70 Dezibel.
Auch Motorradfahrer und ihre Maschinen sind von einer neuen Regelung betroffen. Durch die UNECE-R 41.04-Norm gelten ab dem 1. Januar 2016 für neu zugelassene Motorradtypen bestimmte Lautstärkerahmen.

MPU in Bayern auch unter 1,6 Promille

Bayern macht Ernst in Sachen Alkohol am Steuer: Seit Jahresbeginn droht jedem in Bayern, dem sein Führerschein aufgrund von Alkohol am Steuer eingezogen wurde, die medizinisch-psychologische Untersuchung. Bisher galt die Grenze von 1,6 Promille – zukünftig können bereits geringere Promillewerte und erkennbare Ausfallerscheinungen ausreichen.

Erste-Hilfe-Stunden für Fahrschüler

Fahrschüler sind dazu verpflichtet, einen Erste-Hilfe Kurs zu absolvieren, um den Führerschein zu bekommen.
Die Zahl der notwendigen Übungsstunden wird dabei ab 2016 um zwei erhöht, womit dann insgesamt neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten abzuleisten sind.

Steuerbonus für Elektroautos wird eingeschränkt

Zum 31. Dezember 2015 ist die seit 2011 geltende Steuerbefreiung über zehn Jahre für Neufahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder Brennstoffzelle ausgelaufen. Seit dem 1. Januar 2016 profitieren Halter nur noch von einem fünf Jahre andauernden Erlass der Kfz-Steuer. Anschließend wird die Kfz-Steuer um 50 Prozent ermäßigt.
Fahrzeuge, die zusätzlich über einen Verbrennungsmotor verfügen, also Hybrid-Fahrzeuge und Autos mit Range-Extender, gelten im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes nicht als Elektrofahrzeuge.

Dieselpartikelfilterförderung wird vielleicht verlängert

Das Bundesumweltministerium will die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern weiter fördern. Hintergrund ist, dass die Fördermittel, die ursprünglich für bis zum 31. Dezember 2015 vorgenommene Umrüstungen galten, nicht ausgeschöpft wurden. Es soll kein neues Förderprogramm aufgelegt werden, vielmehr sieht der Plan vor, die nicht in Anspruch genommenen Haushaltsmittel ins Jahr 2016 zu übertragen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen

Eine weitere Neuheit betrifft vor allem Autofahrer in Niedersachsen.
Auf der B6 zwischen Laatzen und Gleidingen wird im Rahmen eines Pilotprojekts zur Geschwindigkeitsüberwachung mit der sogenannten Section Control gearbeitet.
Bußgeld wird trotz des Test-Charakters aber von Beginn an verhängt.
Anders als bei einem Blitzer wird bei der „Abschnitts-Kontrolle“ das Tempo von Autofahrern nicht punktuell, sondern als Durchschnittswert über eine längere Distanz erfasst.