TÜV & AU
Ihre Sicherheit geht vor.
Der Gesetzgeber schreibt regelmäßige Untersuchungen von Fahrzeugen vor, um deren Sicherheit und damit die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Neu zugelassene Fahrzeuge müssen erstmals nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung (umgangssprachlich auch als TÜV bezeichnet), Gebrauchtwagen dann alle zwei Jahre.
Wenn die Hauptuntersuchung bei Ihrem Auto fällig ist, lassen Sie diese doch einfach bei uns durchführen.
Die Untersuchungen werden bei uns durch den TÜV Rheinland jeden Tag vorgenommen. Jedoch bitten wir Sie um vorherige Anmeldung, um Wartezeiten zu vermeiden.
Wichtig!
Ist Ihr Fahrzeug regelmäßig gewartet worden, sollte der begehrten Plakette nichts im Wege stehen. Und wenn der Sachverständige bei der Untersuchung doch einen Mangel feststellt, werden wir diesen alsbald beheben, so dass Sie so schnell wie möglich wieder mit einem verkehrssicheren Fahrzeug unterwegs sind.
* Die Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO erfolgt durch eine/n amtlich anerkannte/n Prüforganisation / Sachverständigen.