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Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schadenersatzansprüche ab, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen. Sie reguliert Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

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Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.


Sie deckt Schadenersatzansprüche ab, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen. Sie reguliert Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Hierbei betragen die aktuellen Deckungssummen in Deutschland:


  • Gesetzliche Mindestversicherungssumme: 7,5 Mio. Euro für Personenschäden, 1,22 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden reinen Vermögensschäden.

  • 50 oder 100 Mio. Euro Pauschal für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden, wobei die Entschädigungsleistung bei Personenschäden pro Person je nach Versicherer auf 8 bis 15 Mio. Euro limitiert ist.We used all forms of social media to meet the audience in their most comfortable locations, and talked in their own language.

Teilkasko


Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. In folgenden Fällen ist Versicherungsschutz gegeben:


  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl oder Raub
  • Glasbruchschäden
  • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
  • Marderbiss mit oder ohne Folgeschäden, ggf. bis zu einem maximalen Betrag oder in unbegrenzter Höhe.
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.
  • Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist.


Vollkasko


Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung. Sie deckt nur Schäden ab, die am eigenen KFZ entstehen und schließt den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung mit ein. In der Vollkaskoversicherung kann der Versicherungsnehmer

unterschiedliche Selbstbeteiligungen für die Vollkasko- und Teilkaskoversicherung wählen. Schäden aus der Teilkaskoversicherung führen nicht zur Belastung des Schadenfreiheitsrabattes der Vollkaskoversicherung. Folgende Schäden sind versichert:



  • Vandalismusschäden
  • Selbst- oder auch fremdverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug.
  • Weitere Sparten KFZ
  • Weitere private Sachversicherungen


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