Sie haben einen Neuwagen oder einen nur wenige Monate alten Gebrauchtwagen gekauft – und sind rundum glücklich. Die Herstellergarantie ist bei beiden Versionen in voller Länge (meist zwei bzw. drei Jahre) gültig. Was wird aber sein, wenn die Herstellergarantie erloschen ist? Das Autohaus Inoglu ist darauf bestens vorbereitet.
Doch schauen wir uns erst einmal die begriffliche Definition von „Garantie“ an. Viele verwechseln sie nämlich mit der – gesetzlich vorgeschriebenen – Gewährleistung! Gewährleistung bedeutet Mängelhaftung, d.h. bei Fehlern, die eine Ware (also auch ein Auto!) im Ansatz schon beim Kauf hatte, muss der Händler 24 Monate (bei Neuwagen) bzw. 12 Monate (bei Gebrauchtwagen) haften. Er hat hierbei die Möglichkeit, nach seinem Willen das Fahrzeug umzutauschen oder zu reparieren. Sie als Kunde/Kundin sollten wissen, dass innerhalb von 6 Monaten ab Kaufdatum der Händler nachweisen muss, dass der Fehler erst nach dem Kauf entstanden ist. Nach Ablauf von 6 Monaten liegt diese Beweislast bei Ihnen und Sie sind meist auf die Kulanz des Händlers angewiesen, wenn sich keine eindeutigen Beweise finden lassen. Im Gewährleistungsfall gilt, dass Sie Ihr Geld zurückverlangen können, wenn eine Reparatur zweimal gescheitert ist oder auch das Austauschfahrzeug diesen Mangel aufweist. Wichtig zu wissen ist auch, dass Privatpersonen z.b. eBay-Verkäufer bei Privatverkäufen diese gesetzliche Gewährleistungspflicht ausschließen dürfen. So viel zur Gewährleistung und den gesetzlichen Bestimmungen dazu. Die Garantie dagegen ist eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers! Dauer und einzelne Bestimmungen können dabei von beiden jeweils frei definiert werden. Garantiebedingungen haben keinen Einfluss auf die gesetzliche Gewährleistung, auch wenn beide zeitgleich in Kraft sind! Bei der Garantie können Händler und Hersteller selbst frei bestimmen, was die Garantie abdeckt und was nicht. Bei der sog. Anschlussgarantie, die der ausgelaufenen Herstellergarantie folgen kann, wenn der Kunde das wünscht und bezahlt, wird garantiert, dass das Fahrzeug bei normaler, bestimmungsgemäßer Nutzung noch eine weitere, frei definierte Zeitspanne lang funktionieren wird. Verschleißteile sind hier meist ausgeschlossen (die gesetzliche Gewährleistungspflicht kennt diesen Verschleißteil-Ausschluss nicht!). Lassen Sie sich deshalb in Ihrem Autohaus Inoglu umfassend über die dort angebotene, umfangreiche Anschlussgarantie informieren. Es lohnt sich in vielen Fällen, diese zu vereinbaren – auch wenn sie ein wenig Geld kostet. Vorbeugen ist meist besser als jammern.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
Ihr Team vom Autohaus Inoglu!