21 Feb., 2024
Sie sind auf ihren fahrbaren Untersatz angewiesen und dieser hat sie plötzlich und unerwartet im Stich gelassen? Diese Situation kennen viele Autofahrer. Wie soll aber schnell ein Nachfolger beschafft werden, wenn das Geld gerade knapp ist? Oder warum sollen Sie vorhandenes Kapital binden, um die Nutzung eines Fahrzeugs vorzufinanzieren? Des Rätsels Lösung heißt Autofinanzierung! Sie müssen das neue Fahrzeug nicht sofort und bar bezahlen, damit Sie wieder mobil sein können. Wenn Sie sich im Autohaus Inoglu, dem Autohaus mit der Riesenauswahl und der familiären, persönlichen Betreuung einen geeigneten Wagen ausgesucht haben, sprechen Sie dort Ihren Verkäufer auf die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten an. Und das können Sie erwarten: Den klassischen Ratenkredit: Nach der Entscheidung, ob und wie hoch die Anzahlung geleistet werden soll, wählen Sie die passende Laufzeit des Kredits. Diese kann zwischen 12 und 84 Monaten (bis zu 7 Jahre) betragen. Auf die Anzahlung können Sie beispielsweise den Betrag der Inzahlungnahme für Ihren „Alten“ anrechnen lassen. Die Raten, die Sie nun monatlich zahlen werden, bleiben vom ersten bis zum letzten Monat gleich hoch. Nach der letzten Rate gehört das Auto Ihnen! Den Individualkredit: Hier sind die Raten besonders klein, die Laufzeit zwischen 12 und 54 Monaten (bis zu 4,5 Jahre) wählbar. Sie entscheiden, wie hoch die Anzahlung und die wie lange die Laufzeit sein sollen. Durch die niedrigen monatlichen Raten bleibt am Schluss – im Gegensatz zum klassischen Ratenkredit – eine Schlussrate übrig, die in einer Summe bezahlt (was Ihnen das Eigentum am Auto gibt) oder wieder finanziert werden muss. Den Autokredit: Auch hier sind die Raten (wie beim Individualkredit) besonders niedrig, die Laufzeit ebenfalls zwischen 12 und 54 Monaten (bis zu 4,5 Jahren) wählbar. Am Ende haben Sie für die laufzeitabhängige Schlussrate drei Möglichkeiten: Sie können die Schlussrate in einer Summe begleichen und erwerben damit das Eigentum an Ihrem Fahrzeug. Oder Sie finanzieren das Auto weiter, bis die Schlussrate ebenfalls beglichen ist. Oder Sie geben den Wagen – nach vorheriger vertraglicher Vereinbarung! – wieder an Ihren Händler zurück und suchen sich ein neues Fahrzeug aus. Entscheiden Sie selbst über die für Sie am besten passende Finanzierungs-Variante. Ihr Verkäufer wird Sie selbstverständlich ausführlich beraten. Wenn Sie während der Finanzierungslaufzeit zusätzlich zu den monatlichen Raten Geld einzahlen möchten, dann ist das in der Regel möglich. Bitten Sie den Verkäufer einfach um Information über die Möglichkeit von Sonderzahlungen. Diese sollten ohne Probleme mehrmals über die gesamte Laufzeit kostenlos angenommen werden. Sollten Sie allerdings nach einiger Laufzeit den restlichen Kredit in einer Summe abzahlen wollen, dann können die finanzierenden Banken eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese ist bei Ratenkrediten auf z. Zt. 1% der Restschuldsumme gedeckelt. Es lohnt sich aber, genau nachzufragen, denn manche Banken verzichten komplett auf diese Entschädigung! Sprechen Sie auch hier Ihren Verkäufer an. Er wird Sie beim Thema Finanzierung auch über einen gerne verdrängten Aspekt informieren: Was würde passieren, wenn Sie während der Laufzeit Ihrer Autofinanzierung plötzlich arbeitslos, berufs- oder arbeitsunfähig würden? Niemand möchte sich das gerne vorstellen, aber Sie sollten die Augen davor auch nicht verschließen. In einigen Finanztipps im Internet ist zu lesen, dass solche sog. Restschuldversicherungen, oft auch Kreditschutzbriefe oder Kreditabsicherungen genannt, überflüssig, teuer und sinnlos seien. Dabei kann im Krankheitsfall oder bei Arbeitslosigkeit eine erhebliche Lücke in der finanziellen Versorgung entstehen. Sollten Sie also – was niemand hofft! – während der Kreditlaufzeit arbeitsunfähig (z.B. nach Krankheit oder Unfall) werden, so übernimmt die Restschuldversicherung nach einer festgelegten Zeit (z.B. nach der 6. Woche) Ihre monatlichen Raten. Sie selbst müssen in dieser Zeit nichts zahlen – und zwar so lange, bis Sie wieder gesund sind und arbeiten können oder bis die Finanzierungslaufzeit zu Ende ist. Sollten Sie plötzlich (unverschuldet!) arbeitslos werden oder als Selbstständige/r Ihr Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen aufgeben müssen, tritt die Restschuldversicherung (ebenfalls nach einer festgelegten Zeit) ein – für die Dauer eines Jahres. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie vorher mindestens 12 Monate bei Ihrem Arbeitgeber angestellt gewesen sind. Selbstverständlich brauchen Sie die Raten, die von der Restschuldversicherung übernommen wurden, nach Wegfall der Leistungsfall-Situation nicht „nachzuzahlen“ – es handelt sich schließlich nicht um eine Stundung. Überlegen Sie also gut, ob diese Versicherung nicht doch sinnvoll sein könnte, bevor Sie sie einfach ablehnen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung. Ihr Team vom Autohaus Inoglu!